Dachsanierung fördern lassen
Alle Zuschüsse & Kredite im Überblick
Bei Dachsanierungen stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene angeboten werden. Diese Förderungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Förderfähige Maßnahmen:
- Dachdämmung: Verbesserung der Wärmedämmung zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
- Erneuerung der Dacheindeckung: Austausch alter Materialien zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Einbau von Solarthermie-Anlagen: Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmegewinnung.
- Einbau von Photovoltaik-Anlagen: Stromerzeugung durch Sonnenenergie.
- Einbau von Dachfenstern mit hoher Energieeffizienz: Verbesserung der natürlichen Belichtung und Belüftung.
Förderinstitutionen und Programme:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
- Programm 261 – Wohngebäude – Kredit: Fördert energetische Sanierungen zum Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. (kfw.de)
- Programm 262 – Wohngebäude – Kredit – Einzelmaßnahmen: Unterstützt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten.
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Bietet Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Dachdämmung. (bafa.de)
- Sächsische Aufbaubank (SAB):
- BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261): Fördert die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses in Sachsen. (sab.sachsen.de)
Höhe der Förderung:
- KfW: Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard können Tilgungszuschüsse von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.
- BAFA: Bietet Zuschüsse von 15 % der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen; ein zusätzlicher Bonus von 5 % ist möglich, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. (bafa.de)
Antragsverfahren:
- Energieberatung: Vor Beginn der Maßnahme sollte ein Energieeffizienz-Experte konsultiert werden, der die geplanten Maßnahmen bewertet und die notwendigen Bestätigungen für die Förderanträge erstellt.
- Antragstellung: Die Anträge müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
- KfW: Anträge werden über die Hausbank eingereicht.
- BAFA: Anträge können direkt online beim BAFA eingereicht werden.
- Durchführung der Maßnahme: Nach Bewilligung der Förderung können die Sanierungsarbeiten beginnen.
- Nachweisführung: Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu erbringen, oft durch den Energieberater.
Es ist ratsam, frühzeitig mit einem Energieberater und den zuständigen Förderinstitutionen Kontakt aufzunehmen, um die spezifischen Anforderungen und Fristen zu klären. So stellen Sie sicher, dass Sie alle verfügbaren Fördermittel optimal nutzen können.