Steuerfreie Zahlungen bei langen Strecken zur Baustelle – was ist erlaubt?
In vielen Handwerksbetrieben – insbesondere im Dachdeckerhandwerk – gehören weite Wege zur Baustelle zum Alltag. Als Arbeitgeber stellt sich die berechtigte Frage: Welche Zahlungen an Mitarbeiter sind steuerfrei möglich, wenn täglich viele Kilometer zur Baustelle gefahren werden?
Entfernungspauschale – nur für die Steuererklärung der Mitarbeiter
Die bekannte Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 0,30 € pro einfachem Kilometer (ab dem 21. km: 0,38 €) kann nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden.
➡️ Sie gilt ausschließlich für die private Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers.
Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit
Bei ganztägiger Abwesenheit oder Montageeinsätzen können Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungspauschalen zahlen:
Abwesenheitsdauer | Steuerfreie Pauschale (2025) |
---|---|
Mehr als 8 Stunden | 15 € |
Ganztägige Abwesenheit | 30 € |
An- oder Abreisetag bei mehrtägiger Reise | 15 € |
Diese Pauschalen gelten nur, wenn keine Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt werden.
Fahrtkostenerstattung bei wechselnden Baustellen
Wenn die Baustelle nicht die regelmäßige Arbeitsstätte ist (z. B. wechselnde Einsätze), kann der Arbeitgeber die komplette Hin- und Rückfahrt steuerfrei mit 0,30 € pro Kilometer erstatten, sofern der Mitarbeiter mit dem privaten Fahrzeug fährt.
➡️ Diese Fahrten gelten dann als Dienstreise. Zusätzlich kann die Verpflegungspauschale ebenfalls steuerfrei ausgezahlt werden.
Das musst du als Arbeitgeber beachten
Damit alles rechtlich korrekt abläuft:
-
Lass dir Reisekostenabrechnungen vorlegen (Datum, Ziel, Abfahrtszeit, Kilometer)
-
Erstatte nur tatsächliche und nachweisbare Kosten
-
Nutze gegebenenfalls die Möglichkeit zur pauschalen Versteuerung mit 15 %, wenn dir das lieber ist
Fazit
Ja – als Arbeitgeber darfst du bei langen Baustellenfahrten steuerfreie Leistungen zahlen, wenn es sich um eine auswärtige Tätigkeit handelt. Dazu gehören:
✅ 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg)
✅ Verpflegungspauschalen bis zu 30 € pro Tag
Die klassische Entfernungspauschale bleibt weiterhin den Mitarbeitern für ihre Steuererklärung vorbehalten.