Dachsanierung Genehmigungspflichtig?
Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Sie planen, Ihr Dach zu erneuern, eine Gaube für mehr Licht einzubauen oder eine Solaranlage zu installieren? Hervorragend! Doch bevor die Hämmer schwingen, stellt sich eine entscheidende Frage: Benötige ich dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort darauf findet sich in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Wir von Style Dach möchten Ihnen hier einen klaren und verständlichen Überblick geben, damit Sie Ihr Projekt sicher und vorschriftsgemäß planen können.

Die goldene Regel: Instandhaltung vs. wesentliche Änderung
Als einfache Faustregel können Sie sich merken:
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind in der Regel genehmigungsfrei.
- Wesentliche Änderungen an der Konstruktion oder dem Erscheinungsbild des Gebäudes sind fast immer genehmigungspflichtig.
Im Zweifel gilt jedoch immer: Eine kurze Nachfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) ist besser als ein teurer Rückbau.
Verfahrensfrei: Für diese Dacharbeiten brauchen Sie (meist) KEINE Genehmigung
Laut § 61 der Sächsischen Bauordnung sind bestimmte Vorhaben “verfahrensfrei”. Das bedeutet, Sie müssen keinen Bauantrag stellen. Dazu gehören typischerweise:
- Reine Instandhaltungsarbeiten: Das Auswechseln einzelner kaputter Dachziegel oder die Reparatur eines kleinen Lecks.
- Neueindeckung ohne Änderung: Wenn Sie Ihr Dach mit einem Material gleicher Art und Farbe neu eindecken und dabei weder die Dachkonstruktion (den Dachstuhl) noch die Form oder das äußere Erscheinungsbild wesentlich verändern.
- Solaranlagen: Das Anbringen von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen direkt auf bestehenden Dachflächen ist in Sachsen verfahrensfrei (ausgenommen bei Hochhäusern).
- Antennen: Kleinere Antennenanlagen bis zu einer bestimmten Höhe.
Aber Achtung: “Verfahrensfrei” bedeutet nicht “rechtsfrei”! Alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. aus einem Bebauungsplan oder dem Denkmalschutzgesetz) müssen Sie trotzdem einhalten.
Genehmigungspflichtig: In diesen Fällen ist ein Bauantrag NÖTIG
Sobald Sie Ihr Dach grundlegend verändern, führt kein Weg an einem Bauantrag vorbei. Eine Baugenehmigung ist erforderlich bei:
- Errichtung eines neuen Dachstuhls: Der komplette Neuaufbau der Dachkonstruktion.
- Einbau von Dachgauben: Jede Art von neuer Dachgaube oder Dacheinschnitt ist eine wesentliche Änderung und somit baugenehmigungspflichtig.
- Änderung der Dachform oder -neigung: Wenn Sie zum Beispiel aus einem Satteldach ein Mansarddach machen möchten.
- Nutzungsänderung: Wenn Sie den Dachboden von einem reinen Lagerraum zu offiziellem Wohnraum ausbauen. Dies zieht weitreichende Anforderungen an Statik, Brandschutz und Dämmung nach sich.
- Erhebliche Änderungen am Erscheinungsbild: Zum Beispiel der Wechsel von einem roten Ziegeldach zu einem anthrazitfarbenen Metalldach.
Wichtige Sonderfälle: Denkmalschutz und Bebauungsplan
Zwei Faktoren können die oben genannten Regeln außer Kraft setzen:
- Denkmalschutz: Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz, ist jede Veränderung – auch eine normalerweise verfahrensfreie Instandsetzung – genehmigungspflichtig! Hier benötigen Sie eine separate denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Oft geht diese einem Bauantrag voraus oder wird im Rahmen dessen von der Bauaufsichtsbehörde eingeholt.
- Bebauungsplan: Viele Gemeinden haben einen Bebauungsplan, der gestalterische Vorgaben macht. Darin kann zum Beispiel die Farbe der Dachziegel, die Dachneigung oder die Form von Gauben genau festgelegt sein. Diese Vorgaben sind für alle Bauherren bindend.
Der Prozess mit Style Dach: Wir lassen Sie nicht allein
Die Bürokratie kann abschreckend wirken, aber dafür sind wir da. Wenn Sie ein Projekt mit uns planen, gehört die Klärung der Genehmigungsfrage zum ersten Schritt.
- Beratung: Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt.
- Planung: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben erstellen wir die notwendigen Bauzeichnungen und Unterlagen.
- Antragstellung: Wir unterstützen Sie bei der Einreichung des Bauantrags bei der zuständigen Behörde.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er kann die Beratung durch einen Architekten oder eine zuständige Behörde nicht ersetzen.
Haben Sie Fragen oder planen Sie ein konkretes Projekt? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle und sichere Umsetzung Ihres Vorhabens.
Style Dach – Ihr Meisterbetrieb für Dächer in Sachsen.