Umsatzsteuerbefreiung bei Handwerkerleistungen
Das offizielle Formular zum Download
Jetzt herunterladen: Formular zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG
Private Bauherren können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer auf Handwerkerleistungen befreit werden. Voraussetzung ist, dass es sich um bauliche Maßnahmen an einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude handelt. Um dies zu bestätigen, muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und dem Handwerksbetrieb übergeben werden.
👉 Laden Sie hier das allgemeine Formular für Handwerker und Hauseigentümer herunter:
📄 Formular zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG (Allgemein)
📘 Hintergrund zum Gesetz: Was regelt § 12 Abs. 3 UStG?
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) deutlich erweitert. Ziel ist es, bestimmte Bau- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich zu entlasten – insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und beim Wohneigentum.
🔍 Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Leistungen entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Umsatzsteuer vollständig – der sogenannte Nullsteuersatz (0 %) kommt zur Anwendung. Das betrifft insbesondere:
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Photovoltaikanlagen inkl. Speicher und Montage,
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wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden,
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und wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist.
⚠️ Gilt nur für Privatkunden
Die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 UStG ist ausschließlich privaten Bauherren vorbehalten. Gewerbliche Kunden, Unternehmen, Bauträger oder Investoren können diesen Steuervorteil nicht nutzen. Das Gesetz zielt klar auf die Förderung von privatem Wohneigentum ab.
🛡️ Sicherheit für Bauherren & Handwerker: Das Formular
Damit ein Handwerksbetrieb wie Style-Dach den Nullsteuersatz oder den ermäßigten Steuersatz (z. B. 7 %) rechtssicher anwenden darf, muss der private Bauherr schriftlich bestätigen, dass:
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das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt wird,
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und der Auftraggeber eine Privatperson ist.
Genau dafür dient das bereitgestellte Formular zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 UStG, das Du hier auf der Website herunterladen kannst.
📎 Gesetzesauszug (Stand 2025):
„Die Steuer ermäßigt sich auf null Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen […] sowie deren wesentliche Komponenten und Speicher, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen Gebäuden installiert wird.“
(§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG)
🛠️ Speziell für Kunden von Style-Dach
Wenn Sie Ihr Dach mit Style-Dach – Aus Liebe zum Handwerk sanieren oder bauen lassen, stellen wir Ihnen hier eine gebrandete Version des Formulars zur Verfügung – mit Logo, Firmenanschrift und vorbereitetem Layout zur Weitergabe ans Finanzamt.
👉 Hier downloaden: